Konkret, Stand heute 25. März 2020, sind die finanziellen Hilfen noch nicht abrufbar. Wie die Programme von Bund und Rheinland-Pfalz aussehen, kann auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau nachgelesen werden.
Für kleine Unternehmen und Selbstständige mit bis zu zehn Vollzeit-Stellen soll es Corona-Soforthilfen geben. Voraussetzung für eine Zahlung ist ein Schadenseintritt nach dem 11. März 2020, den die Antragsteller nachweisen müssen. (Quelle: DIHK) Unternehmen dürfen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Meldungen aus Berlin zeigen dort, dass Anträge, die nur Online gestellt werden können, wegen der Überlastung der Server der Investitionsbank schwer möglich sind (Quelle BZ Berlin). Hoffentlich klappt das in Rheinland-Pfalz besser.