Da eine große Anzahl an Finanzierungsanfragen zu erwarten ist, lohnt sich bei abzusehendem Bedarf rechtzeitiges Handeln. Hierfür ist in jedem Fall ein Gespräch mit der Hausbank anzuraten.
Als Hilfen für Unternehmen sind bisher drei Bereiche konkret beschlossen:
› Steuern: Stundung Vorauszahlung, Absenkung Abschlagszahlungen
› Erleichterung für Kurzarbeit
› Erleichterung bei der Vergabe von Krediten
Was fehlt, ist die echte finanzielle rückzahlungsfreie Unterstützung von kleineren Unternehmen.
Auf der Seite der Bürgschaftsbanken sind Informationen zur Kreditvergabe vorab oder parallel abrufbar. Hier heißt es u. a.:
„Sofern infolge der Corona-Krise Kredite für Ihr Unternehmen notwendig werden, können wir als Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Ihr Unternehmen und Ihr Geschäftsmodell sollte bereits vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
Wichtig für die schnelle Beurteilung Ihrer Finanzierungsanfrage und für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.
Bitte stellen Sie uns entsprechende Unterlagen im Rahmen Ihrer Anfrage umfänglich zur Verfügung, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.”
› zur Seite der Bürgschaftsbanken
Hilfreich zum Thema Kurzarbeit ist die Seite
des DEHOGA-Bundesverbands:
› zur Seite des DEHOGA-Bundesverbands
Bereits zum Thema vom Verein zur
Förderung der Wirtschaft St. Goar e. V. veröffentlicht:
› Hilfe für Betriebe
› Corona, was jetzt?