Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Rettungsring

Als gemeinsames Angebot von Bund und Ländern gibt es die Überbrückungshilfe des Bundes. Sie bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. 

Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 1 ist bereits am 9. Oktober.  Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.

Alle Infos gibt es hier:  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Hilfe für Selbstständige und Kleinunternehmen in Rheinland-Pfalz

Konkret, Stand heute 25. März 2020, sind die finanziellen Hilfen noch nicht abrufbar. Wie die Programme von Bund und Rheinland-Pfalz aussehen, kann auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau nachgelesen werden. 

Für kleine Unternehmen und Selbstständige mit bis zu zehn Vollzeit-Stellen soll es Corona-Soforthilfen geben. Voraussetzung für eine Zahlung ist ein Schadenseintritt nach dem 11. März 2020, den die Antragsteller nachweisen müssen. (Quelle: DIHK) Unternehmen dürfen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Meldungen aus Berlin zeigen dort, dass Anträge, die nur Online gestellt werden können, wegen der Überlastung der Server der Investitionsbank schwer möglich sind (Quelle BZ Berlin). Hoffentlich klappt das in Rheinland-Pfalz besser.