1250 Jahre Stiftskirche St. Goar

In diesem Jahr wird die Stiftskirche zu St. Goar 1250 Jahre alt. Die Stiftskirche ist eines der herausragenden Kulturdenkmäler der Stadt und der gesamten Region.

Es ist uns in den vergangenen Jahren gelungen, die Stiftskirche für das Jubiläum mit umfassenden Renovierungsarbeiten zu sanieren. Daher möchten wir dieses Jahr dem Gedenken und auch dem Dank widmen.

  • Die Musikakademie St. Goar wird zahlreiche Konzerte anlässlich des
    Jubiläums veranstalten.
  • Am Pfingstmontag, dem 06. Juni 2022, soll ein Ökumene – Fest der gesamten Stadt auf dem Rheinbalkon stattfinden.
  • Der Internationale Hansenorden wird seinen Festvortrag am Hansenfest dem Jubiläum widmen.
  • Der Weinkonvent zum HV. Goar wird zusammen mit dem Lionsclub Rheingoldstraße im Oktober eine Veranstaltung im Rahmen des Jubiläums durchführen.

    Dies sind wunderbare Möglichkeiten für alle St. Goarer Bürger, für die Kirchengemeinden und für die Vereine miteinander das Jubiläum zu feiern. Besonders der Pfingstmontag auf dem Rheinbalkon ist als Fest der gesamten Stadt geplant, zu dem ich Sie herzlich begrüßen möchte.

Text: W. Krammes, Pfr./10. Januar 2022

Professionelle Unterstützung zur unternehmerischen Selbsthilfe

Die Corona-Pandemie hat gesamtwirtschaftlich gravierende Auswirkungen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft. Trotz der Fördermittel und Nothilfeprogramme des Bundes stehen insbesondere Selbstständige und Kleinstunternehmer vor teils existenziellen Problemen.

Vor diesem Hintergrund bietet das Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Demografie im Rahmen der ESF-Förderung den Förderansatz »ReStart – Coaching für Selbstständige« an. Die ESF-Förderung soll auf strategischer Ebene in Rheinland-Pfalz dazu genutzt werden, die von der Corona-Pandemie ausgelösten Herausforderungen zu bewältigen und einen Beitrag zur grünen, digitalen und stabilen Erholung der regionalen Wirtschaft zu leisten.

Mehr Infos unter
https://www.etain-gesundheit.de/push.html

Die 24. Corona Bekämpfungsverordnung
ab 2. Juli 2021 mit weiteren Lockerungen

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist von Freitag an mit 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet.

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune unter 35, sind auch Groß-Veranstaltungen wieder möglich. Dabei kann sowohl innen als auch im Freien der Veranstaltungsort bis zur halben Kapazität genutzt werden. Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht mit festem Platz beispielsweise im Stadion, sondern auf einem Festplatz oder in einem Park stattfinden, liegt die mögliche Zuschauerzahl grundsätzlich bei 5.000. Auch größere Veranstaltungen sind in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zulässig.

Eine Entlastung gibt es auch für Servicemitarbeiter und -mitarbeiterinnen in Gastronomie und Hotellerie. Für sie entfällt die Maskenpflicht, wenn ein tagesaktueller Test vorliegt. Und auch die Gäste profitieren: In der Gastronomie entfallen für sie nun auch im Innenbereich Testpflicht und Vorausbuchungspflicht.

In Hotels ist nur noch bei Anreise ein Test notwendig.

Quelle: Auszug aus Text von
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/malu-dreyer-clemens-hoch-prof-bodo-plachter-und-dr-wolfgang-kohnen-mit-3-g-regel-in-den-sommer/

Luca App gestartet

Ab sofort kann die Kontakterfassung im Rhein-Hunsrück-Kreis auch per Luca-App durchgeführt werden, da diese nun auch hier mit dem Gesundheitsamt verknüpft ist. Rechtlich ist man mit der Luca-App auf der sicheren Seite. Ob und inwieweit die modifizierte Corona Warn App ebenfalls eingesetzt werden kann, hierzu wird es in den nächsten Tagen hoffentlich von verantwortlicher Seite eine klare Auskunft geben. 

Mehr zum Thema unter
https://www.aktuell-st-goar.de/thema/corona/

Jetzt beantragen: Neustarthilfe für Soloselbstständige und kleine Kapitalgesellschaften!

Neustarthilfe

Bereits seit März 2021 kann die Neustarthilfe beantragt werden.

Mit der Neustarthilfe unterstützt der Bund Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500 Euro (bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021.

Alle Infos hier

FAQ zur Neustarthilfe

LUCA startet in RLP

Mit der Einführung der Luca-App in Rheinland-Pfalz können Gewerbetreibende ab sofort schnell, einfach und digital verschlüsselt ihre Kundenkontakte dokumentieren. Die IHK Koblenz hofft auf eine breite Resonanz und bietet in Kooperation mit den Betreibern von Luca ein Webinar zur Nutzung der App.

Die IHK lädt zu einem Webinar via Zoom ein am
Freitag, 23.04.2021, 14:00 Uhr – 15:00 Uhr

Die Anmeldung zum Webinar können Sie unter folgendem Link vornehmen:

-> zur Zoom-Anmeldung

In unserem Webinar wird anhand eines konkreten praktischen Beispiels demonstriert, wie die Luca-App installiert und für die digitale Kontaktnachverfolgung genutzt werden kann. Im Fokus steht die Anwendung in der Praxis aus Sicht des Gewerbetreibenden und des privaten Users. Zusätzlich wird aufgezeigt, wie der Check-In vor Ort organisiert wird, auch wenn der Kunde die Luca-App nicht installiert hat. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, über den Chat Fragen an den Referenten zu richten.

Die digitale Kontaktnachverfolgung über die Luca-App ist in folgenden Landkreisen bereits verfügbar: Ahrweiler, Bad Kreuznach, Mayen-Koblenz, Rhein-Lahn und in der Stadt Koblenz. Die Gesundheitsämter der restlichen Landkreise werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt angeschlossen werden.

Gewerbetreibende mit einer Gewerbeeinrichtung außerhalb der o.g. Landkreise können die Luca-App bereits einrichten, müssen aber mit der Verwendung der digitalen Kontaktnachverfolgung warten, bis das jeweilige Gesundheitsamt diese unterstützt.

Quellen: Text Pressemitteilung der IHK Koblenz, Bild: luca
Anm.d.Red.: Schade das der Rhein-Hunsrück-Kreis noch nicht von Anfang an dabei ist.

Förderung Ihrer Ideen

Unverändert zum Vorjahr können auch in diesem Jahr wieder Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung „Regionalbudget“ zur finanziellen Unterstützung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € netto). Sowohl Kommunen, als auch Vereine, Organisationen und Private können von dieser Förderung profitieren. Bis zum 20.03.2021 können Projektanträge bei der LAG eingereicht werden.

Mehr auf https://www.welterbe-mittelrheintal.de/…/akt…/regionalbudget

Finanzhilfe für November

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

Indirekt betroffene Unternehmen sind Betriebe, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Explizit sind hier auch Regelungen für Gastronomie und Außer-Haus-Verkauf getroffen.

Alle weiteren Informationen zu den Finanzhilfen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-11-05-PM-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november.html

Jahreshauptversammlung
des Regionalrats Wirtschaft
in St. Goar

Am Dienstag, den 27. Oktober 2020 trafen sich die Mitglieder des Regionalrats Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V. unter Leitung von Geschäftsführer Achim Kistner und der Vorstandsvorsitzenden Kathrin Heinrichs in der Rheinfelshalle zu ihrer Jahreshauptversammlung. Stadtbürgermeister Falko Hönisch betonte in seinem Grußwort die Bedeutung der Wirtschaft für den Rhein-Hunsrück-Kreis und wünschte sich zugleich die stärkere Einbeziehung des Rheintals. Achim Kistner stellte Zahlen zu der erfolgreichen groß angelegten crossmedialen Marketingaktion „Gelobtes Land“ vor. Über mehrere Jahre trägt der Regionalrat Wirtschaft e.V. gemeinsam mit den kommunalen Partnern und einer Vielzahl von Betrieben die Marke weit über die Grenzen des Kreises hinaus (mehr Infos: https://www.rhein-hunsrueck.de/projekte/gelobtes-land).

Der ebenfalls anwesende Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Dr. Marlon Bröhr, informierte kurz über den Entwicklungsstand zur BUGA 2029.

Der Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V. versteht sich als Public Private Partnership zwischen Unternehmern aus Industrie, Handel und Handwerk, Banken, Gastronomen, Landwirten und öffentlicher Verwaltung. Hier können alle Unternehmen aus dem Kreis Mitglied werden und die Vorteile des Vereins nutzen. Standortberatung, Kontaktvermittlung, aktuelle Newsletter und Veranstaltungshinweise, ein eigenes regionales Netzwerk, Informationen über Fördermöglichkeiten, Außenwirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Kommunalberatung zählen zu den Tätigkeitsfeldern des Regionalrats. Durch den Betrieb der Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Hunsrück im Rahmen des LEADER-Förderprogrammes und die enge Verzahnung mit der LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal verfügt er über hohe Kompetenz in der Begleitung regionaler Entwicklungskonzepte und der Initiierung und Durchführung von Modellprojekten mit Vorbildfunktion für die gesamte Region. Regionale Fördermittelbudgets stehen zur Unterstützung innovativer Vorhaben für den ländlichen Raum zur Verfügung.

Wer mehr über den Regionalrat Wirtschaft erfahren möchte, kann sich unter www.rhein-hunsrueck.de oder über den Verein zur Förderung der Wirtschaft St. Goar e. V. informieren.

Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Rettungsring

Als gemeinsames Angebot von Bund und Ländern gibt es die Überbrückungshilfe des Bundes. Sie bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. 

Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 1 ist bereits am 9. Oktober.  Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.

Alle Infos gibt es hier:  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de