Kostenlose Wanderkarte von Oberwesel über St. Goar und
St. Goarshausen zur Loreley

Die zweite Ausgabe der Wanderkarte zwischen Oberwesel, St. Goar und Loreley ist in einer Auflage von 10.000 Exemplaren erschienen. Die vor Ort recherchierte, ansprechend gestaltete Karte berücksichtigt auch bereits die aktuelle Sperrung des Oelsbergsteigs. Wer Hin- oder Rückweg lieber per Schiff oder mit der Bahn zurücklegen möchte, findet ebenfalls Informationen, die zudem durch eine einfach per QR-Code abrufbare, extra zum Plan entwickelte Internetseite abrufbar sind.


Tipps zu zahlreichen Sehenswürdigkeiten, Aussichtspunkten und Einkehrmöglichkeiten auf der Strecke machen die Karte zu einem nützlichen Begleiter. Der Gewerbeverein Oberwesel (OGV) und der Verein zur Förderung der Wirtschaft St. Goar e. V. unterstützen dieses Projekt. Erhältlich ist die kostenlose Wanderkarte bei den Tourist-Informationen in Oberwesel und St. Goar sowie bei zahlreichen teilnehmenden Betrieben.

Wie deutsche Urlaubsziele auf
Besucher im Sommer hoffen

Restaurants und Hotels hoffen, bald wieder Gäste empfangen zu dürfen – anfangs ganz sicher mit vielen Auflagen zu Abstand und Hygiene – aber in jedem Fall besser, als der völlige Stillstand.

Vieles über das wann und wie ist Spekulation und trotzdem lohnt es sich, vorbereitet zu sein. Ein interessanter Bericht zum aktuellen Stand hierzu in der Zeitung „Der Tagesspiegel” vom 19.04.2020.

› jetzt lesen

Soforthilfen für kleine Unternehmen können ab sofort beantragt werden

Die Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige können ab sofort beantragt werden. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen und im Haupterwerb tätig sind.

Bestätigt werden muss am Ende des Formulars: „Es wird versichert, dass ich durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten bin, die meine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanz- aufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).” 

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich ab sofort auf der Seite:

https://www.isb.rlp.de

Besser kein Lieferservice?

Rheinzeitung, 27. März 2020: Der rheinland-pfälzische Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, Gereon Haumann, warnt Mitglieder davor, Lieferdienste aufzubauen und noch auf Übernachtungsmöglichkeiten angewiesene Geschäftsreisende in Hotels zu beherbergen. „Ich kann nur dringend davon abraten“, sagt er in einem Gespräch mit der Rheinzeitung.

› zum Bericht der Rheinzeitung

Hilfe für Selbstständige und Kleinunternehmen in Rheinland-Pfalz

Konkret, Stand heute 25. März 2020, sind die finanziellen Hilfen noch nicht abrufbar. Wie die Programme von Bund und Rheinland-Pfalz aussehen, kann auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau nachgelesen werden. 

Für kleine Unternehmen und Selbstständige mit bis zu zehn Vollzeit-Stellen soll es Corona-Soforthilfen geben. Voraussetzung für eine Zahlung ist ein Schadenseintritt nach dem 11. März 2020, den die Antragsteller nachweisen müssen. (Quelle: DIHK) Unternehmen dürfen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Meldungen aus Berlin zeigen dort, dass Anträge, die nur Online gestellt werden können, wegen der Überlastung der Server der Investitionsbank schwer möglich sind (Quelle BZ Berlin). Hoffentlich klappt das in Rheinland-Pfalz besser.

Corona-Checkliste für Unternehmen

Die IHK-Koblenz hat eine übersichtliche und informative Seite im Internet rund um die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen zusammengestellt, u. a. eine Checkliste, die etwas „langweilig” anfängt, sich aber lohnt bis zum Ende Punkt für Punkt durchzugehen.  

Die IHK schreibt hierzu: „Unsere Checkliste unterstützt Sie beim Umgang mit den aktuellen Herausforderungen in Ihrem Unternehmen und gibt Ihnen wichtige Hinweise auf Maßnahmen im Betrieb, sowie finanzielle Fördermöglichkeiten.”

› zur Sonderseite der IHK-Koblenz

Liquidität rechtzeitig sichern

Da eine große Anzahl an Finanzierungsanfragen zu erwarten ist, lohnt sich bei abzusehendem Bedarf rechtzeitiges Handeln. Hierfür ist in jedem Fall ein Gespräch mit der Hausbank anzuraten.

Als Hilfen für Unternehmen sind bisher drei Bereiche konkret beschlossen:

› Steuern: Stundung Vorauszahlung, Absenkung Abschlagszahlungen
Erleichterung für Kurzarbeit
Erleichterung bei der Vergabe von Krediten

Was fehlt, ist die echte finanzielle rückzahlungsfreie Unterstützung von kleineren Unternehmen. 

Auf der Seite der Bürgschaftsbanken sind Informationen zur Kreditvergabe vorab oder parallel abrufbar. Hier heißt es  u. a.:

„Sofern infolge der Corona-Krise Kredite für Ihr Unternehmen notwendig werden, können wir als Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Ihr Unternehmen und Ihr Geschäftsmodell sollte bereits vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.

Wichtig für die schnelle Beurteilung Ihrer Finanzierungsanfrage und für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.
Bitte stellen Sie uns entsprechende Unterlagen im Rahmen Ihrer Anfrage umfänglich zur Verfügung, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.”

› zur Seite der Bürgschaftsbanken

Hilfreich zum Thema Kurzarbeit ist die Seite
des DEHOGA-Bundesverbands:

› zur Seite des DEHOGA-Bundesverbands

Bereits zum Thema vom Verein zur
Förderung der Wirtschaft St. Goar e. V. veröffentlicht: 

› Hilfe für Betriebe
› Corona, was jetzt?

 

Einschneidende Maßnahmen beschlossen

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z. B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

vollständigen Beschluss der Bundesregierung ansehen

Hilfe für Betriebe

Eine umfangreiche Zusammenfassung aller relevanten Aspekte rund um das Corona-Virus von Stornierungen bis Kurzarbeitergeld hat die DEHOGA zusammengestellt: –>PDF-Download

Auch das Bundeswirtschaftsministerium informiert umfassend zu Sofortmaßnahmen zur Erhaltung der Liquidität und zu Kurzarbeit.

Einen Überblick über alle für den Tourismus relevanten Themen in Bezug auf die aktuelle Situation bietet das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes.

Zu Fragen rund um St. Goar können Sie auch gern die Tourist Information unter Telefon 0 67 41 / 3 83 erreichen oder sich per
E-Mail an wir@wirtschaft-goar.de wenden.