Jetzt beantragen: Neustarthilfe für Soloselbstständige und kleine Kapitalgesellschaften!

Neustarthilfe

Bereits seit März 2021 kann die Neustarthilfe beantragt werden.

Mit der Neustarthilfe unterstützt der Bund Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500 Euro (bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021.

Alle Infos hier

FAQ zur Neustarthilfe