Einschneidende Maßnahmen beschlossen

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z. B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

vollständigen Beschluss der Bundesregierung ansehen

Hilfe für Betriebe

Eine umfangreiche Zusammenfassung aller relevanten Aspekte rund um das Corona-Virus von Stornierungen bis Kurzarbeitergeld hat die DEHOGA zusammengestellt: –>PDF-Download

Auch das Bundeswirtschaftsministerium informiert umfassend zu Sofortmaßnahmen zur Erhaltung der Liquidität und zu Kurzarbeit.

Einen Überblick über alle für den Tourismus relevanten Themen in Bezug auf die aktuelle Situation bietet das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes.

Zu Fragen rund um St. Goar können Sie auch gern die Tourist Information unter Telefon 0 67 41 / 3 83 erreichen oder sich per
E-Mail an wir@wirtschaft-goar.de wenden.

Corona – was jetzt?

Schon jetzt steht fest, die Krise um das Corona-Virus führt zu Einnahmeverlusten. Sind Liquiditätsengpässe zu befürchten, heißt es schnell handeln und nicht zu warten. Zum einen ist ein Ende der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus noch nicht absehbar, zum anderen beeinflussen bereits die derzeitigen Maßnahmen die Entwicklung der nächsten Wochen und Monate.  

Wir haben bei der IHK Koblenz nachgefragt: „Seitens des Verbandes der Deutschen Bürgschaftsbanken (VDB) erhielten wir folgenden Hinweis: Sofern infolge der „Corona-Krise“ zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern.” Eine kostenlose Finanzierungs-Anfrage kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unkompliziert gestellt werden:
–> hier zur Anfrage

Testen Sie es und geben Sie gern Ihre Erfahrung an uns weiter.

Weitere Anlaufstelle ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, das Landeswirtschaftsministerium hat eine Beratungshotline eingerichtet.

Im Forum hier auf unserer Vereinsseite können Mitglieder auch gern Tipps und Erfahrungen austauschen und, falls gewollt, auch ein Vereinstreffen zum Thema abstimmen.